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Häufige Fragen

FAQ

Fragen zu unseren Versicherungen

Welche Vorteile hat der Mietwagen-Jahresschutz?

Mit unserem Jahrestarif haben Sie automatisch an 90 Tagen im Jahr Versicherungsschutz. Dieser Versicherungsschutz kann entweder am Stück oder in flexiblen Intervallen gewährt werden, ohne dass der Vertrag neu abgeschlossen werden muss. Beim Abschluss geben Sie alle Daten nur einmal ein und schließen nur diesen einen Vertrag mit verias ab. Die Jahrespolice ist außerdem automatisch EU-weit gültig, mit Fahrten innerhalb Europas, exkl. Weißrussland und der Ukraine. Außerdem ist damit immer ein Selbstbehalt in Höhe von bis zu 5.000 € abgesichert.

Wie kann ich die einzelnen Anmietungen innerhalb des Mietwagen-Jahresschutzes aufteilen?

Beim Jahresschutz bieten wir Versicherungsschutz für insgesamt 90 Kalendertage, die Sie flexibel auf Ihre Anmietungen innerhalb eines Jahres aufteilen können. Die Mietzeiträume können Sie vorab in Ihrem persönlichen Kundenkonto melden - so behalten Sie stets den Überblick.

Bezieht sich die Übernahme des Selbstbehalts auf Teil- und Vollkaskoschäden?

Es sind die Schäden versichert, bei denen über die bestehende Kaskoversicherung des Kraftfahrzeugvermieters Versicherungsschutz gegeben ist.

Ersetzt der Mietwagen-SB eine Kasko-Versicherung?

Nein, die Teil- und Vollkaskoversicherung muss beim jeweiligen Anbieter dazugebucht werden und im Mietvertrag dokumentiert sein, so dass der hier vereinbarte Selbstbehalt auf 0,- € reduziert werden kann. Kommt es dann zu einem versicherten Schaden, für den ein Selbstbehalt gegenüber dem Mietwagenunternehmen fällig wird, so übernimmt unsere Versicherung diesen Betrag.

Wie hoch ist mein Selbstbehalt, wenn es zum Schaden kommt und ich die Mietwagen-Absicherung bei verias abgeschlossen habe?

Sie haben bei uns keinen Selbstbehalt. Sie zahlen lediglich die Versicherungsprämie inkl. der geltenden Versicherungssteuer.

Ersetzt der Wohnmobil-SB eine Kasko-Versicherung?

Nein, die Teil- und Vollkaskoversicherung muss beim jeweiligen Anbieter dazugebucht werden und im Mietvertrag dokumentiert sein, so dass der hier vereinbarte Selbstbehalt auf 250 € reduziert werden kann. Kommt es dann zu einem versicherten Schaden, für den ein Selbstbehalt gegenüber dem Vermietungsunternehmen fällig wird, so werden Ihrerseits lediglich 250 € fällig.

Hafte ich für alle Schäden an einem Mietwagen?

Nein, Sie haften nicht für Schäden, die nicht beherrschbar sind und ein unabwendbares Ereignis darstellen. Dazu zählen etwa Schäden durch Steinschlag oder Reifenschäden.

Worauf ist bei der Fahrzeugübergabe und -rücknahme zu achten?

Bei der Anmietung sollten Sie Fotos von jeder Seite des Fahrzeugs und insbesondere von den Felgen machen. Darüber hinaus ist Ihnen ein unterschriebenes Übergabeprotokoll auszuhändigen, auf dem mögliche, bereits vorhandene Schäden vermerkt sind. Bei der Rücknahme ist mit einem Mitarbeiter des Vermietungsunternehmens ebenfalls ein Protokoll zu erstellen das Ihnen, vom Mitarbeiter unterschrieben, ausgehändigt wird.

Gilt der Versicherungsschutz auch für Fahrzeuge, die im Rahmen von Car-Sharing gefahren werden?

Nein. Für Fahrzeuge, die im Rahmen von Car-Sharing gefahren werden, kann die Versicherung nicht abgeschlossen werden.

Warum wandelt sich der Tagesschutz bei einigen Produkten automatisch in einen Jahresschutz um?

Wenn die Prämie des Jahresschutzes günstiger ist als die zusammengerechneten Tagespreise, wird automatisch der Jahresschutz für Sie ausgewählt.

Welche Länder sind bei der Wahl des Geltungsbereiches 'EU, mit Fahrten innerhalb Europas, exkl. Weißrussland und der Ukraine' genau abgedeckt?

Bei der Wahl des Geltungsbereiches 'EU, mit Fahrten innerhalb Europas, exkl. Weißrussland und der Ukraine' besteht Versicherungsschutz für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Deckung gilt für alle Fahrten in diese Länder. Hierzu gehören nicht die autonomen Regionen Portugals, Madeira und die Azoren. Mit Ausnahme der kanarischen Inseln sind alle anderen außereuropäischen Besitzungen der Länder der EU sowie Überseeterritorien vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In folgenden EU-Ländern besteht Versicherungsschutz: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal (einschließlich Kanaren), Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Republik Zypern (griechischer Teil). In Staaten, die hier nicht aufgeführt sind, besteht kein Versicherungsschutz. In jedem Fall ist darauf zu achten, dass am Tag des Versicherungsabschlusses für die zu bereisenden Länder, für die wir bedingungsgemäß Versicherungsschutz anbieten, keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt. Sollte jedoch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegen, so besteht für die betreffenden Länder kein Versicherungsschutz.

Wo finde ich die Versicherungsbedingungen?

Die Versicherungsbedingungen finden Sie auf dieser Website auf der jeweiligen Produktseite zur Ansicht und zum Download.

Ich habe meinen Hauptwohnsitz nicht in Deutschland, kann ich dennoch die Tiny-House-Versicherung, Dauercamperversicherung oder Laubenversicherung abschließen?

Ja, wir versichern auch Kunden mit Hauptwohnsitz in Österreich, der Schweiz und den Niederlanden.

Was bedeutet 'Neuwert' des Hausrats?

Mit dem Neuwert ist der Betrag gemeint, den Sie im Schadenfall aufbringen müssten, um zu diesem Zeitpunkt Gegenstände (z. B. Fotokamera, ein Surfbrett) gleicher Art, Güte und Funktion kaufen zu können.

Was bedeutet 'Neuwert' des Objekts?

Mit dem Versicherungswert ist der Betrag gemeint, den Sie zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der versicherten Sache in neuwertigem Zustand unter Abzug sich aus dem Unterschied zwischen alt und neu ergebenden Minderwertes aufzuwenden haben.

Ist eine Haftpflichtversicherung bei der Tiny-House-Versicherung, Dauercamperversicherung oder Laubenversicherung bereits inklusive, oder muss ich diese extra dazu buchen?

Die Haftpflichtversicherung ist bei uns schon standardmäßig enthalten. Die Versicherungssumme beträgt 5 Mio. €.

Gibt es Beschränkungen oder Ausschlüsse bei der Dauercamping-Versicherung, Tiny-House-Versicherung oder der Laubenversicherung?

Sturm- oder Hagelschäden, die rein optischer Natur sind und welche die Funktionalität nicht beeinflussen, sind nicht versichert. Für Wertsachen sowie versicherte Risiken in optionalen Paketen gelten gesonderte Entschädigungsgrenzen, welche Sie den jeweiligen Versicherungsbedingungen entnehmen können. Etwaige Einschränkungen bei der Gefahr Überschwemmung (Stichwort ZÜRS-Zonen 3 und 4, HORA-Zone, Hochwasser oder Sturmfluten nach Dammbrüchen) entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Bei Sturm-/Hagel-/Elementarschäden gilt eine Wartezeit von 4 Wochen ab Antragstellung.

Fragen zum Abschluss

Ich habe meinen Wohnsitz außerhalb von Deutschland. Kann ich dennoch eine Versicherung abschließen?

Personen, die ihren Wohnsitz in Österreich haben, können ebenso für einige Produkte eine Versicherung bei verias abschließen. Beachten Sie dazu bitte die Möglichkeit der Länderauswahl im Zuge des Kaufprozesses. Wohnen Sie in einem anderen Land außer Deutschland und Österreich und haben Interesse an einem unserer Produkte, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf.

Aus welchen Zahlungsarten kann ich bei Abschluss der verias-Produkte wählen?

Wir bieten Ihnen folgende Bezahlmöglichkeiten: Kauf auf Rechnung, PayPal, SOFORT-Überweisung, Kreditkarte (Visa und MasterCard).

Ist auch Bezahlung per Rechnung möglich?
Selbstverständlich können Sie bei verias auch per Rechnung zahlen. Beachten Sie bitte, dass die Prämie vor Versicherungsbeginn bei uns eingegangen sein muss, da wir ansonsten keinen Versicherungsschutz bieten können. Sollte die Zeitspanne zwischen einer Bestellung und dem Versicherungsbeginn zu gering sein, so können Sie uns alternativ auch einen Nachweis der Überweisung (in Form eines Kontoauszuges) per E-Mail an support@verias24.de zusenden.
Kann ich eine Bestellung stornieren?
Sie können alle Bestellungen mit Hilfe unseres Widerrufformulars innerhalb von 14 Tagen stornieren. Senden Sie das Formular einfach an support@verias24.de. Beachten Sie bitte, dass wir Kurzzeitversicherungen, deren Versicherungsbeginn zum Zeitpunkt des Widerrufs in der Vergangenheit liegt, nicht stornieren können.
Was passiert, wenn ich versehentlich falsche Daten im Bestellprozess eingegeben habe?
Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail unter support@verias24.de oder telefonisch unter +49 421 20232-156.

Für Dauercamping-, Lauben- oder Tiny-House-Produkte verwenden Sie bitte camping@ias-bremen.de oder die Rufnummer+49 421 20232-134. Im Anschluss prüfen wir gerne Ihre Anfragen.
Wann wird der Beitrag abgebucht, wenn ich per Lastschrift bezahle?

Der Beitrag wird immer zum 1. oder 15. eines jeden Monats abgebucht. Dies ist vom jeweiligen Versicherungsbeginn abhängig.

Fragen zur Schadenmeldung

Was ist in einem Schadenfall zu tun?
Berücksichtigen Sie die in den Versicherungsbedingungen aufgeführten Punkte. Für die Produkte "Mietwagen-Versicherung” sowie "Dauercamper-Versicherung (Dauercamper, Lauben & Tiny-House-Versicherung)" kann der Schaden online in unserem Kundenportal gemeldet werden.

Unter Angabe Ihrer Rechnungs- oder Policennummer und der dazugehörigen E-Mail-Adresse können Sie ein entsprechendes Schadenformular auf der Startseite herunterladen. Bitte senden Sie das ausgefüllte Dokument per E-Mail an: schaden@ias-bremen.de oder per Fax an +49 421 20 23 222. Bei Rückfragen können Sie uns während der Geschäftszeiten unter +49 421 20232-156 oder jederzeit per E-Mail unter schaden@ias-bremen.de erreichen.

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